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The Language Garden

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Stand: Juni 2026

Was ist das FernUSG?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist ein deutsches Verbraucherschutzgesetz, das den Abschluss und die Durchführung von Fernunterrichtsverträgen regelt. Es soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer davor schützen, sich auf unzureichende oder unseriöse Fernlehrgänge einzulassen.

Gemäß § 1 FernUSG ist Fernunterricht ein auf vertraglicher Grundlage erfolgender Unterricht, bei dem Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernzuwachs des Lernenden durch einen Lehrenden überwacht wird. Typische Merkmale sind:

  • Gebundene Lernmaterialien (Skripte, Arbeitshefte, Online-Module), die nach einem festen Lehrplan bereitgestellt werden
  • Regelmäßige Einsendeaufgaben mit Korrektur und Betreuung durch einen Lehrenden
  • Überwachung des Lernfortschritts durch den Anbieter
  • Räumliche Trennung von Lehrendem und Lernendem als vorherrschende Unterrichtsform

Zulassungspflicht gemäß § 3 FernUSG

Wer Fernunterricht anbieten möchte, bedarf der Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) (§ 3 FernUSG). Die ZFU prüft, ob der Fernlehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und erteilt eine Zulassungsnummer, die bei der Bewerbung des Lehrgangs anzugeben ist.

Ohne Zulassung darf ein Fernlehrgang nicht vermarktet oder durchgeführt werden. Verstöße können nach § 12 FernUSG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

ZFU-Zulassungsstatus von The Language Garden

[TODO] Status prüfen und eintragen

Aktueller Stand: [TODO: ZFU-Zulassungsnummer eintragen oder bestätigen, dass keine Zulassung erforderlich ist]

[TODO: Falls zukünftig Fernunterrichtsangebote geplant sind, hier den Bearbeitungsstatus des ZFU-Antrags dokumentieren]

Welche Kurse sind betroffen?

Aktuell bietet The Language Garden ausschließlich individuellen Einzelunterricht an, bei dem Lehrkraft und Lernende/r in Echtzeit interagieren (online via Jitsi Meet oder vor Ort). Dieser Unterricht erfüllt nicht die Voraussetzungen von Fernunterricht im Sinne des FernUSG, da:

  • Der Unterricht synchron und in Echtzeit stattfindet, d. h. Lehrende und Lernende sind während der Stunde nicht räumlich getrennt (auch bei Online-Unterricht via Video).
  • Es keine gebundenen Lernmaterialien im Sinne des FernUSG gibt. Materialien werden individuell und flexibel im Unterricht eingesetzt.
  • Die Terminvereinbarung flexibel und individuell erfolgt, nicht nach einem vorgegebenen Lehrgangsplan.

Sollten zukünftig Kursformate angeboten werden, die die Kriterien des FernUSG erfüllen (z. B. reine Online-Selbstlernkurse mit gebundenen Materialien), werden wir vor Aufnahme des Angebots die erforderliche ZFU-Zulassung einholen.

Rechte der Teilnehmer

Unabhängig vom Anwendungsbereich des FernUSG gelten für alle unsere Kundinnen und Kunden folgende Rechte:

  • Widerrufsrecht:Als Verbraucher/in haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen des BGB (§§ 312g, 355 BGB). Details finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
  • Transparenz: Alle relevanten Informationen zu Kursinhalten, Preisen und Konditionen werden vor dem Buchungsprozess klar und verständlich dargestellt.
  • Kündigung: Monatsabos können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Details entnehmen Sie bitte unseren AGB.
  • Beschwerde: Bei Fragen oder Beschwerden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: [email protected].

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Fernunterrichtsschutzgesetz und der Zulassung von Fernlehrgängen finden Sie auf der offiziellen Website der ZFU:

www.zfu.de